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StrRehaG § 13 Beschwerde

Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet

(1) Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Beschwerde eingelegt werden.

(2) Der Beschluss unterliegt nicht der Beschwerde, soweit

1.
einem Rehabilitierungsantrag stattgegeben worden ist und kein Verfahrensbeteiligter dem Antrag widersprochen hat,
2.
das Gericht einstimmig und auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der zu begründen ist,
a)
entschieden hat, dass die Rechtsfolgen der angegriffenen Entscheidung nicht in grobem Missverhältnis zu der zu Grunde liegenden Tat stehen, oder
b)
einen Antrag nach § 1 Abs. 6 als unzulässig verworfen hat.
Satz 1 Nr. 2 gilt nicht, soweit die erfolgreiche Anfechtung zur Verkürzung einer noch zu vollstreckenden Freiheitsstrafe führen würde.

(3) Über die Beschwerde entscheidet das Bezirksgericht oder das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die Landesregierung ihren Sitz hat, in Berlin das Kammergericht. Das Beschwerdegericht entscheidet durch besondere Beschwerdesenate für Rehabilitierungssachen. § 9 gilt entsprechend.

(4) Will der Beschwerdesenat bei der Entscheidung einer Rechtsfrage von einer Entscheidung eines anderen Bezirksgerichts oder eines Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofes abweichen, hat er die Sache dem Bundesgerichtshof in entsprechender Anwendung von § 121 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorzulegen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Kammergericht (Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen) - 4 Ws Reha 64/25
18. Juli 2025
4 Ws Reha 64/25 18. Juli 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 233/24
2. Juli 2025
4 StR 233/24 2. Juli 2025
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 1298/24
9. April 2025
2 BvR 1298/24 9. April 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Dresden (Senat für Rehabilitierungssachen) - 1 Ws 467/24 (Reh)
21. November 2024
1 Ws 467/24 (Reh) 21. November 2024
Beschluss vom Kammergericht (Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen) - 4 Ws 142 - 144/17 REHA, 4 Ws 142/17 REHA, 4 Ws 143/17 REHA, 4 Ws 144/17 REHA
5. März 2024
4 Ws 142 - 144/17 REHA, 4 Ws 142/17 REHA, 4 Ws 143/17 REHA, 4 Ws 144/17 REHA 5. März 2024
Beschluss vom Kammergericht (Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen) - 1 Ws 22/23 REHA
17. Mai 2023
1 Ws 22/23 REHA 17. Mai 2023
Beschluss vom Kammergericht (Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen) - 1 Ws 7/23 REHA
17. April 2023
1 Ws 7/23 REHA 17. April 2023
Beschluss vom Thüringer Verfassungsgerichtshof - 6/22
14. April 2023
6/22 14. April 2023
Beschluss vom Kammergericht (Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen) - 7 Ws 5/22 REHA
20. Januar 2023
7 Ws 5/22 REHA 20. Januar 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Rostock (Senat für Rehabilitierungssachen) - 22 Ws_Reha 19/21, 22 Ws Reha 19/21
12. Januar 2022
22 Ws_Reha 19/21, 22 Ws Reha 19/21 12. Januar 2022