Von der Körperschaftsteuer sind befreit
- 1.
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die Monopolverwaltungen des Saarlandes, - 2.
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die Saarländische Rediskontbank, soweit sie Aufgaben staatswirtschaftlicher Art erfüllt, - 3.
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die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt.