Bei der Ermittlung des Einkommens sind die Wiederaufbauabgabe und die Gemeinschaftshilfeabgabe nicht abzugsfähig.
StRSaarEG § 74 Nichtabzugsfähige Ausgaben
Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
Referenzen
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