Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
-
Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
-
Umweltschutz, - 5.
-
Wirtschaftlichkeit, - 6.
-
Arbeitsorganisation, Kommunikation und Mitgestalten von sozialen Beziehungen, - 7.
-
Informationstechnik und -verarbeitung, - 8.
-
Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren, - 9.
-
Bautechnisches Berechnen, - 10.
-
Lage- und Höhenvermessungen, - 11.
-
Baustoffe und Böden, - 12.
-
Messen, Erfassen und Auswerten wasserwirtschaftlicher Daten, - 13.
-
Planen, Entwerfen und Konstruieren von wasserwirtschaftlichen Bauwerken und Anlagen, - 14.
-
Technische und verwaltungsmäßige Bearbeitung wasserrechtlicher Verfahren und Abläufe, - 15.
-
Abwicklung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen, - 16.
-
Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete, - 17.
-
Überwachung von Gewässern, Anlagen und Gebieten, - 18.
-
Qualitätssichernde Maßnahmen.