Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Wirtschaftlichkeit, - 6.
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Arbeitsorganisation, Kommunikation und Mitgestalten von sozialen Beziehungen, - 7.
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Informationstechnik und -verarbeitung, - 8.
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Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren, - 9.
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Bautechnisches Berechnen, - 10.
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Lage- und Höhenvermessungen, - 11.
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Baustoffe und Böden, - 12.
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Verwaltungsabläufe im Straßen- und Verkehrswesen, - 13.
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Planen, Entwerfen und Konstruieren von Verkehrswegen und Ingenieurbauwerken, - 14.
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Erstellen von planungsrechtlichen, baurechtlichen und umweltrechtlichen Unterlagen, - 15.
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Vertragliche und technische Abwicklung von Baumaßnahmen, - 16.
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Betrieb, Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes, - 17.
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Qualitätssichernde Maßnahmen.