StVG
Straßenverkehrsgesetz
- § 1 Zulassung
- § 1a Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
- § 1b Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen
- § 1c Evaluierung
- § 1d Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen
- § 1e Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage
- § 1f Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
- § 1g Datenverarbeitung
- § 1h Nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
- § 1i Erprobung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
- § 1j Verordnungsermächtigung
- § 1k Ausnahmen
- § 1l Evaluierung
- § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
- § 2a Fahrerlaubnis auf Probe
- § 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
- § 2c Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
- § 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
- § 4 Fahreignungs-Bewertungssystem
- § 4a Fahreignungsseminar
- § 4b Evaluierung
- § 5 Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
- § 5a
- § 5b Unterhaltung der Verkehrszeichen
- § 6 Verordnungsermächtigungen
- § 6a Gebühren
- § 6b Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
- § 6c Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten
- § 6d Auskunft und Prüfung
- § 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
- § 6f Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung
- § 6g Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen
- § 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
- § 8 Ausnahmen
- § 8a Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses
- § 9 Mitverschulden
- § 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
- § 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
- § 12 Höchstbeträge
- § 12a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
- § 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
- § 13 Geldrente
- § 14 Verjährung
- § 15 Verwirkung
- § 16 Sonstige Gesetze
- § 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
- § 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
- § 19 Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen
- § 19a Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen
- § 20 Örtliche Zuständigkeit
- § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
- § 22 Kennzeichenmissbrauch
- § 22a Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
- § 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
- § 24 Bußgeldvorschriften
- § 24a 0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert
- § 24c Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
- § 25 Fahrverbot
- § 25a Kostentragungspflicht des Halters
- § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
- § 26a Bußgeldkatalog
- § 27 Informationsschreiben
- § 28 Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters
- § 28a Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog
- § 28b
- § 29 Tilgung der Eintragungen
- § 30 Übermittlung
- § 30a Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
- § 30b Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
- § 30c Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
- § 31 Registerführung und Registerbehörden
- § 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister
- § 33 Inhalt der Fahrzeugregister
- § 34 Erhebung der Daten
- § 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
- § 36 Abruf im automatisierten Verfahren
- § 36a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
- § 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
- § 37 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- § 37a Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- § 37b Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413
- § 37c Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission
- § 38 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke
- § 38a Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke
- § 38b Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke
- § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
- § 39a Auskunft über Daten
- § 40 Übermittlung sonstiger Daten
- § 41 Übermittlungssperren
- § 42 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
- § 43 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
- § 44 Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern
- § 45 Anonymisierte Daten
- § 46
- § 47 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
- § 48 Registerführung und Registerbehörden
- § 49 Zweckbestimmung der Register
- § 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister
- § 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
- § 52 Übermittlung
- § 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
- § 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
- § 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- § 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- § 57 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
- § 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
- § 59 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
- § 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
- § 61 Löschung der Daten
- § 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
- § 63 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
- § 63a Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
- § 63b Verordnungsermächtigungen
- § 63c Datenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vo
- § 63d Informationen an die Halter
- § 63e Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwendung für das Verkehrsmanagement
- § 63f Verkehrsunfallforschung, Verordnungsermächtigung
- § 64 Gemeinsame Vorschriften
- § 65 Übergangsbestimmungen
- Anlage (zu § 24a)
- Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III
Standangaben
- Neugefasst durch Bek. v. 5.3.2003 I 310, 919; (Neuf)
- zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 9.1.2026 I Nr. 7 (Stand)
- Änderung durch Art. 3 G v. 3.2.2026 I Nr. 30 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet (Hinweis)
- Änderung durch Art. 2 G v. 23.2.2026 I Nr. 46 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet (Hinweis)
- Entfristung durch Art. 1 G v. 3.12.2020 I 2667 ist berücksichtigt (Hinweis)
- Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 (Nr. 41) ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war (Sonst)
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