Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

StVZO 2012 § 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass

1.
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2.
die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.

(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

(3) Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein.

(4) Anstelle der Vorschriften dieser Verordnung können die Einzelrechtsakte und Einzelregelungen in ihrer jeweils geltenden Fassung angewendet werden, die

1.
in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG oder in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 oder
2.
in Anhang  I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 oder
3.
in Anhang  II der Verordnung (EU) Nr. 168/2013
in ihrer jeweils geltenden Fassung genannt sind. Die in Satz 1 genannten Einzelrechtsakte und Einzelregelungen sind jeweils ab dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem sie in Kraft treten.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 Bs 165/24
17. April 2025
4 Bs 165/24 17. April 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Magdeburg (1. Kammer) - 1 B 81/25 MD
6. Februar 2025
1 B 81/25 MD 6. Februar 2025
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (Senat für Bußgeldsachen) - 1 OWi 2 SsBs 41/22
9. Juni 2022
1 OWi 2 SsBs 41/22 9. Juni 2022
Urteil vom Oberlandesgericht Rostock (5. Zivilsenat) - 5 U 21/18
16. Dezember 2021
5 U 21/18 16. Dezember 2021
Urteil vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (4. Zivilsenat) - 4 U 8/20
11. Februar 2021
4 U 8/20 11. Februar 2021
Beschluss vom Thüringer Oberlandesgericht (Senat für Bußgeldsachen) - 1 Ss Rs 185/11
13. Januar 2012
1 Ss Rs 185/11 13. Januar 2012