Die Beschaffenheit der Fahrzeuge muss sicheres Auf- und Absteigen ermöglichen.
StVZO 2012 § 35d Einrichtungen zum Auf- und Absteigen an Fahrzeugen
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Referenzen
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Die Beschaffenheit der Fahrzeuge muss sicheres Auf- und Absteigen ermöglichen.
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