SÜG
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen
- Inhaltsübersicht
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2 Betroffener Personenkreis
- § 3 Zuständigkeit
- § 3a Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte
- § 4 Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen, Mitwirkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
- § 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
- § 6 Rechte der betroffenen Person und der mitbetroffenen Person
- § 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung
- § 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung
- § 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
- § 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
- § 11 Datenerhebung
- § 12 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum
- § 13 Sicherheitserklärung
- § 14 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
- § 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
- § 15a Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
- § 16 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
- § 17 Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung
- § 18 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
- § 19 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen
- § 20 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien
- § 21 Übermittlung und Zweckbindung
- § 22 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten
- § 23 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
- § 24 Anwendungsbereich
- § 25 Zuständigkeit
- § 26 Sicherheitserklärung
- § 27 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
- § 28 Aktualisierung
- § 29 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
- § 30 Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle
- § 31 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien
- § 32 Reisebeschränkungen
- § 33 Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen
- § 34 Verordnungsermächtigung
- § 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- § 36 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes, MAD-Gesetzes und BND-Gesetzes
- § 37 Strafvorschriften
- § 38 Übergangsregelung
- § 39 Inkrafttreten
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 18.7.2017 I 2732 (Stand)
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