Als ruhegehaltfähig sollen auch Zeiten berücksichtigt werden, in denen ein Berufssoldat vor der Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten in einem Beschäftigungsverhältnis bei einer deutschen zivilen Dienstgruppe bei den Stationierungsstreitkräften gestanden hat.
SVG § 68
Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.