Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
SVG § 89 (weggefallen)
Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
Dieser Paragraph ist weggefallen.
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.