SVG Inhaltsübersicht

Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen

Erster Teil Einleitende Vorschriften   1. Persönlicher Geltungsbereich § 1 1a. Regelung durch Gesetz § 1a 2. Wehrdienstzeit § 2   Zweiter Teil Berufsförderung und Dienstzeitversorgung   Abschnitt I Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistenden   1. Zweck und Arten § 3 2. Berufsberatung der Soldaten auf Zeit § 3a 3. Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung § 4 4. Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldaten auf Zeit §§ 5 und 6 5. Eingliederung in das spätere Berufsleben    
a)
Durchführung der Eingliederungsmaßnahmen
§ 7
 
b)
Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und der Wehrdienstzeit
§§ 8 und 8a
 
c)
Eingliederungs- und Zulassungsschein
§ 9
 
d)
Stellenvorbehalt
§ 10
 
e)
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 10a
6. Dienstzeitversorgung    
a)
Übergangsgebührnisse und Ausgleichsbezüge
§§ 11 und 11a
 
b)
Übergangsbeihilfe
§ 12
7. Berufsförderung und Dienstzeitversorgung in besonderen Fällen    
a)
Übergangsbeihilfe bei kurzen Wehrdienstzeiten
§ 13
 
b)
Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse
§ 13a
 
c)
Beurlaubung ohne Dienstbezüge, Teilzeitbeschäftigung
§§ 13b und 13c
 
d)
Versorgung beim Ruhen der Rechte und Pflichten
§ 13d
e)
Unterhaltsbeitrag für Soldaten auf Zeit
§ 13e
  Abschnitt II Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten   1. Arten § 14 2. Ruhegehalt    
a)
Allgemeines
§§ 15 und 16
 
b)
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
§§ 17 bis 19
 
c)
Ruhegehaltfähige Dienstzeit
§§ 20 bis 25
 
d)
Höhe des Ruhegehaltes
§ 26
 
e)
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
§ 26a
3. Unfallruhegehalt § 27 4. Kapitalabfindung §§ 28 bis 35 5. Unterhaltsbeitrag § 36 6. Übergangsgeld § 37 7. Ausgleich bei Altersgrenzen § 38 8. Berufsförderung der Berufssoldaten §§ 39 und 40   Abschnitt III Versorgung der Hinterbliebenen von Soldaten   1. Hinterbliebene von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten §§ 41 bis 42a 2. Hinterbliebene von Berufssoldaten § 43 3. Bezüge bei Verschollenheit § 44 4. Hinterbliebene von Soldatinnen, hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner § 44a   Abschnitt IV Gemeinsame Vorschriften für Soldaten und ihre Hinterbliebenen   1. Anwendungsbereich § 45 2. Bewilligung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft § 46 3. Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag § 47 4. Pfändung, Abtretung und Verpfändung § 48 5. Rückforderung § 49 6. Aufrechnung und Zurückbehaltung § 50 7. (weggefallen) § 51 8. (weggefallen) § 52 9. Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen § 53 9a. Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld § 54 10. Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge §§ 55 bis 55b 10a. Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung, Durchführung des Versorgungsausgleichs §§ 55c bis 55e 10b. Abzug für Pflegeleistungen § 55f 11. Verlust der Versorgung §§ 56 und 57 12. Entziehung der Versorgung § 58 13. Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene § 59 14. Anzeigepflicht § 60 15. Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge § 61   Abschnitt V Sondervorschriften   1. Umzugskostenvergütung § 62 2. Einmalige Unfallentschädigung für besonders gefährdete Soldaten § 63 3. Einmalige Entschädigung § 63a 4. Schadensausgleich in besonderen Fällen § 63b   Abschnitt VI Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen 1. Besondere Auslandsverwendung, Einsatzunfall, Einsatzversorgung § 63c 2. Unfallruhegehalt § 63d 3. Einmalige Entschädigung § 63e 4. Ausgleichszahlung für bestimmte Statusgruppen § 63f 5. Anrechnung von Geldleistungen § 63g   Abschnitt VII Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit §§ 64 bis 69   Abschnitt VIII Besondere Leistungen entsprechend den Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch   1. Kindererziehungszuschlag § 70 2. Kindererziehungsergänzungszuschlag § 71 3. Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld § 72 4. Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag § 73 5. Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen § 74 6. (weggefallen) §§ 75 bis 79a   Dritter Teil Beschädigtenversorgung   Abschnitt I Versorgung beschädigter Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, gleichgestellter Zivilpersonen und ihrer Hinterbliebenen   1. Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung § 80 2. Wehrdienstbeschädigung § 81 2a. Versorgung in besonderen Fällen §§ 81a bis 81f 3. Heilbehandlung in besonderen Fällen § 82 4. Versorgungskrankengeld in besonderen Fällen, Beginn der Versorgung § 83 5. Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts an den Arbeitgeber § 83a 6. Zusammentreffen von Ansprüchen § 84   Abschnitt II Versorgung beschädigter Soldaten während des Wehrdienstverhältnisses und Sondervorschriften   1. Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung § 85 2. Geldleistungen der Wohnungshilfe § 85a 3. Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen § 86   Vierter Teil Fürsorgeleistungen an ehemalige Soldaten auf Zeit bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenbeihilfe)  § 86a   Fünfter Teil Organisation, Verfahren, Rechtsweg   1. Dienstzeitversorgung § 87 2. Beschädigtenversorgung § 88 3. Arbeitslosenbeihilfe § 88a   Sechster Teil Schluss- und Übergangsvorschriften   1. (weggefallen) § 89 1a. Dienstbezüge § 89a 1b. Anpassung der Versorgungsbezüge § 89b 2. Anrechnung von Geldleistungen § 90 3. Übergangsvorschrift aus Anlass des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes vom 6. Dezember 1990 (BGBl.I S. 2588) § 91 3a. Begrenzung der Ansprüche aus einer Wehrdienstbeschädigung § 91a 3b. Bußgeldvorschrift § 91b 4. Erlass von Verwaltungsvorschriften § 92 4a. Übergangsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands § 92a 4b. Verteilung der Versorgungslasten bei Übernahme von Berufssoldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn § 92b 4c. Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet § 92c 5. Benennung eines Kontos § 93 6. Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger § 94 6a. Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger § 94a 6b. Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Berufssoldaten § 94b 6c. Erneute Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten § 94c 7. Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle § 95 8. Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Soldaten § 96 8a. Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Berufssoldaten § 96a 9. Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes § 97 10. Übergangsregelungen aus Anlass des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes § 98 10a. Übergangsregelung aus Anlass des Wegfalls des Instituts der Anstellung § 98a 11. Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten § 99 12. Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes § 100 13. Übergangsregelungen aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes § 101 14. Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes § 102 15. Übergangsregelungen  aus  Anlass des  Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes § 103 16. Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen § 104 17. Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften § 105

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von