Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
Erster TeilEinleitende Vorschriften1.Persönlicher Geltungsbereich§ 11a.Regelung durch Gesetz§ 1a2.Wehrdienstzeit§ 2Zweiter TeilBerufsförderung und DienstzeitversorgungAbschnitt IBerufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistenden1.Zweck und Arten§ 32.Berufsberatung der Soldaten auf Zeit§ 3a3.Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung§ 44.Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldaten auf Zeit§§ 5 und 65.Eingliederung in das spätere Berufsleben
a)
Durchführung der Eingliederungsmaßnahmen
§ 7
b)
Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und der Wehrdienstzeit
§§ 8 und 8a
c)
Eingliederungs- und Zulassungsschein
§ 9
d)
Stellenvorbehalt
§ 10
e)
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 10a6.Dienstzeitversorgung
a)
Übergangsgebührnisse und Ausgleichsbezüge
§§ 11 und 11a
b)
Übergangsbeihilfe
§ 127.Berufsförderung und Dienstzeitversorgung in besonderen Fällen
a)
Übergangsbeihilfe bei kurzen Wehrdienstzeiten
§ 13
b)
Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse
§ 13a
c)
Beurlaubung ohne Dienstbezüge, Teilzeitbeschäftigung
§§ 13b und 13c
d)
Versorgung beim Ruhen der Rechte und Pflichten
§ 13d
e)
Unterhaltsbeitrag für Soldaten auf Zeit
§ 13eAbschnitt IIDienstzeitversorgung der Berufssoldaten1.Arten§ 142.Ruhegehalt
a)
Allgemeines
§§ 15 und 16
b)
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
§§ 17 bis 19
c)
Ruhegehaltfähige Dienstzeit
§§ 20 bis 25
d)
Höhe des Ruhegehaltes
§ 26
e)
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
§ 26a3.Unfallruhegehalt§ 274.Kapitalabfindung§§ 28 bis 355.Unterhaltsbeitrag§ 366.Übergangsgeld§ 377.Ausgleich bei Altersgrenzen§ 388.Berufsförderung der Berufssoldaten§§ 39 und 40Abschnitt IIIVersorgung der Hinterbliebenen von Soldaten1.Hinterbliebene von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten§§ 41 bis 42a2.Hinterbliebene von Berufssoldaten§ 433.Bezüge bei Verschollenheit§ 444.Hinterbliebene von Soldatinnen, hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner§ 44aAbschnitt IVGemeinsame Vorschriften für Soldaten und ihre Hinterbliebenen1.Anwendungsbereich§ 452.Bewilligung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft§ 463.Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag§ 474.Pfändung, Abtretung und Verpfändung§ 485.Rückforderung§ 496.Aufrechnung und Zurückbehaltung§ 507.(weggefallen)§ 518.(weggefallen)§ 529.Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen§ 539a.Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld§ 5410.Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge§§ 55 bis 55b10a.Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung, Durchführung des Versorgungsausgleichs§§ 55c bis 55e10b.Abzug für Pflegeleistungen§ 55f11.Verlust der Versorgung§§ 56 und 5712.Entziehung der Versorgung§ 5813.Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene§ 5914.Anzeigepflicht§ 6015.Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge§ 61Abschnitt VSondervorschriften1.Umzugskostenvergütung§ 622.Einmalige Unfallentschädigung für besonders gefährdete Soldaten§ 633.Einmalige Entschädigung§ 63a4.Schadensausgleich in besonderen Fällen§ 63bAbschnitt VIVersorgung bei besonderen Auslandsverwendungen1.Besondere Auslandsverwendung, Einsatzunfall, Einsatzversorgung§ 63c2.Unfallruhegehalt§ 63d3.Einmalige Entschädigung§ 63e4.Ausgleichszahlung für bestimmte Statusgruppen§ 63f5.Anrechnung von Geldleistungen§ 63gAbschnitt VIIAnrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit§§ 64 bis 69Abschnitt VIIIBesondere Leistungen entsprechend den Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch1.Kindererziehungszuschlag§ 702.Kindererziehungsergänzungszuschlag§ 713.Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld§ 724.Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag§ 735.Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen§ 746.(weggefallen)§§ 75 bis 79aDritter TeilBeschädigtenversorgungAbschnitt IVersorgung beschädigter Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, gleichgestellter Zivilpersonen und ihrer Hinterbliebenen1.Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung§ 802.Wehrdienstbeschädigung§ 812a.Versorgung in besonderen Fällen§§ 81a bis 81f3.Heilbehandlung in besonderen Fällen§ 824.Versorgungskrankengeld in besonderen Fällen, Beginn der Versorgung§ 835.Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts an den Arbeitgeber§ 83a6.Zusammentreffen von Ansprüchen§ 84Abschnitt IIVersorgung beschädigter Soldaten während des Wehrdienstverhältnisses und Sondervorschriften1.Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung§ 852.Geldleistungen der Wohnungshilfe§ 85a3.Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen§ 86Vierter TeilFürsorgeleistungen an ehemalige Soldaten auf Zeit bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenbeihilfe) § 86aFünfter TeilOrganisation, Verfahren, Rechtsweg1.Dienstzeitversorgung§ 872.Beschädigtenversorgung§ 883.Arbeitslosenbeihilfe§ 88aSechster TeilSchluss- und Übergangsvorschriften1.(weggefallen)§ 891a.Dienstbezüge§ 89a1b.Anpassung der Versorgungsbezüge§ 89b2.Anrechnung von Geldleistungen§ 903.Übergangsvorschrift aus Anlass des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes vom 6. Dezember 1990 (BGBl.I S. 2588)§ 913a.Begrenzung der Ansprüche aus einer Wehrdienstbeschädigung§ 91a3b.Bußgeldvorschrift§ 91b4.Erlass von Verwaltungsvorschriften§ 924a.Übergangsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands§ 92a4b.Verteilung der Versorgungslasten bei Übernahme von Berufssoldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn§ 92b4c.Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet§ 92c5.Benennung eines Kontos§ 936.Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger§ 946a.Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger§ 94a6b.Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Berufssoldaten§ 94b6c.Erneute Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten§ 94c7.Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle§ 958.Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Soldaten§ 968a.Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Berufssoldaten§ 96a9.Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes§ 9710.Übergangsregelungen aus Anlass des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes§ 9810a.Übergangsregelung aus Anlass des Wegfalls des Instituts der Anstellung§ 98a11.Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten§ 9912.Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes§ 10013.Übergangsregelungen aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes§ 10114.Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes§ 10215.Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes§ 10316.Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen§ 10417.Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften§ 105