Auf Grund des § 56 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. April 1997 (BGBl. I S. 968) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:
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SVWO 1997 Eingangsformel
Wahlordnung für die Sozialversicherung
Referenzen
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