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SystElektronAusbV 2008 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Systemelektroniker und zur Systemelektronikerin

Der Ausbildungsberuf Systemelektroniker und Systemelektronikerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 25, Elektrotechniker, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.

Referenzen

  • § 25 1x (nicht zugeordnet)

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