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SzVersFachwPrV § 13 Inkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Sozialversicherungsfachwirt – Fachrichtung gesetzliche Renten- und knappschaftliche Sozialversicherung und Geprüfte Sozialversicherungsfachwirtin – Fachrichtung gesetzliche R

Diese Verordnung tritt am 1. März 2013 in Kraft.

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