TabStG 2009 § 20 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

Tabaksteuergesetz

Treten in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren, in dem sich Tabakwaren befinden, Unregelmäßigkeiten ein, gilt Artikel 215 des Zollkodex sinngemäß.

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