Ordnungswidrig im Sinne des § 89 Absatz 2 Nummer 15 des Tierarzneimittelgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
entgegen § 4 Absatz 3 einen Betriebsraum verwendet, - 2.
entgegen § 5 Absatz 3 Satz 1 nicht sicherstellt, dass ein Tierarzneimittel, Humanarzneimittel oder veterinärmedizintechnisches Produkt einer Vernichtung zugeführt wird, - 3.
entgegen § 5 Absatz 3 Satz 2 ein dort genanntes Tierarzneimittel, Humanarzneimittel oder veterinärmedizintechnisches Produkt nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise aufbewahrt, - 4.
entgegen § 6 Absatz 1 Satz 1 ein Tierarzneimittel, Humanarzneimittel oder veterinärmedizintechnisches Produkt nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise lagert, - 5.
entgegen § 8 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 ein Tierarzneimittel, Humanarzneimittel oder veterinärmedizintechnisches Produkt mitführt, - 6.
entgegen § 11 Absatz 1 auf die Wartezeit nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig hinweist oder nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig hinweisen lässt, - 7.
entgegen § 12 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 ein dort genanntes Tierarzneimittel oder Humanarzneimittel umwidmet, - 8.
entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 eine Untersuchung nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vornimmt oder nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vornehmen lässt, - 9.
entgegen § 12 Absatz 3 Satz 2, § 13 Absatz 4 Satz 2, § 14 Absatz 3 oder § 15 Absatz 1 Satz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt, - 10.
entgegen § 15 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 eine Verschreibung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig fertigt, - 11.
entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 eine Verschreibung oder einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise führt oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt oder - 12.
entgegen § 17 Absatz 1 Satz 1 eine Verschreibung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig aushändigt oder nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt.