TAppV § 25 Histologie und Embryologie

Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

In dem Prüfungsfach Histologie und Embryologie haben die Studierenden ihre Kenntnisse in der Zellen-, Gewebe- und Organlehre am mikroskopisch-anatomischen Präparat sowie in der allgemeinen und speziellen Entwicklungslehre nachzuweisen.

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