Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

TAppV Anlage 12 (zu § 62 Abs. 2)

Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 1855;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

 
..............................................................................
(Bezeichnung der Dienststelle)

Bescheinigung
über die praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen


Der/Die Studierende der Veterinärmedizin

..............................................................................
(Vor- und Zuname)

hat in der Zeit vom ....................... bis ..............................

in unserer Dienststelle

..............................................................................

die praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen abgeleistet.

Er/Sie hatte während dieser Zeit ....... Stunden in zwei aufeinander folgenden
Wochen unter meiner Aufsicht und Leitung Gelegenheit, sich mit den Gebieten des
öffentlichen Veterinärwesens vertraut zu machen.

..................., den ....................

(Siegel oder Stempel)

.............................................
(Unterschrift Ausbilder/in)

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.