Soweit der Anlagenbetreiber im Fall der Aufhebung der Zuteilungsentscheidung zur Rückgabe zu viel ausgegebener Berechtigungen verpflichtet ist, kann die zuständige Behörde diese Verpflichtung nach den für die Vollstreckung von Verwaltungsmaßnahmen geltenden Vorschriften durchsetzen. Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt bis zu 500 000 Euro.
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TEHG 2025 § 25 Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen
Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen
Referenzen
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Zitiert von
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EuGH-Vorlage vom Bundesverwaltungsgericht - 10 C 4.24
17. Dezember 2025
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10 C 4.24 | 17. Dezember 2025 |
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Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (7. Senat) - OVG 7 B 4/24
11. Juni 2024
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OVG 7 B 4/24 | 11. Juni 2024 |
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Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (10. Kammer) - 10 K 57.09
10. Februar 2011
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10 K 57.09 | 10. Februar 2011 |