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TEHG 2025 § 25 Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen

Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen

Soweit der Anlagenbetreiber im Fall der Aufhebung der Zuteilungsentscheidung zur Rückgabe zu viel ausgegebener Berechtigungen verpflichtet ist, kann die zuständige Behörde diese Verpflichtung nach den für die Vollstreckung von Verwaltungsmaßnahmen geltenden Vorschriften durchsetzen. Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt bis zu 500 000 Euro.

Referenzen

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Zitiert von

EuGH-Vorlage vom Bundesverwaltungsgericht - 10 C 4.24
17. Dezember 2025
10 C 4.24 17. Dezember 2025
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (7. Senat) - OVG 7 B 4/24
11. Juni 2024
OVG 7 B 4/24 11. Juni 2024
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (10. Kammer) - 10 K 57.09
10. Februar 2011
10 K 57.09 10. Februar 2011