Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, - 6.
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Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen, - 7.
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Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechniken, - 8.
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Beraten und Betreuen von Kunden, - 9.
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Vorbereiten und Vorbehandeln des Behandlungsgutes, - 10.
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Einstellen, Bedienen und Überwachen von Wasch- und Reinigungsmaschinen sowie von Wasch- und Reinigungsanlagen, - 11.
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Prozesstechnik, - 12.
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Nachbehandeln und Finishen des Behandlungsgutes, - 13.
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Anwenden von Desinfektionsverfahren und Durchführen von Hygienemaßnahmen, - 14.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.