TextilGestAusbV § 3 Struktur der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilgestalter und zur Textilgestalterin im Handwerk

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen:

1.
Filzen,
2.
Klöppeln,
3.
Posamentieren,
4.
Sticken,
5.
Stricken,
6.
Weben.

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