Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Textile Rohstoffe und Produkte, - 6.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, - 7.
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Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen, - 8.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, - 9.
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Anwenden und Anfertigen von technischen Dokumentationen, - 10.
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Identifizieren von Faserstoffen, - 11.
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Vorbereiten von Proben, - 12.
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Anwenden von Prüfverfahren, - 13.
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Auswerten von Messergebnissen, - 14.
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Bestimmen der Merkmale von Faserstoffen, textilen Längen- und Flächengebilden, - 15.
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Umgehen mit Arbeitsstoffen, - 16.
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Bestimmen der Merkmale von Werk- und Arbeitsstoffen.