Verordnung über die Berufsausbildung zum Textillaborant/zur
Textillaborantin
(Fundstelle: BGBl. I 2003, 977 - 983)Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im1.-18. Monat19.-42. Monat12341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 6 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermittelnb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 6 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweisen der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 6 Nr. 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifene)Aufgaben der zuständigen Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht erläuternf)persönliche Schutzausrüstungen auswählen und handhabeng)Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen und ihre Funktionsfähigkeit erhaltenh)Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen anwenden, insbesondere Gefahrensymbole und -bezeichnungen von Arbeitsstoffen erklären und beachteni)Arbeitsstoffe kennzeichnenk)Regeln der Arbeitshygiene anwenden4Umweltschutz (§ 6 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen5Textile Rohstoffe und Produkte (§ 6 Nr. 5)a)textile Faserstoffe nach Aufbau und Eigenschaften unterscheiden12*)b)Faserstoffarten bestimmenc)Spinn- und Zwirnverfahren unterscheiden, textile Längengebilde sowie deren Eigenschaften bestimmen, Feinheitsbezeichnungen, insbesondere nach dem tex-System, anwendene)Fertigungstechnologien textiler Flächengebilde unterscheiden, Eigenschaften und Konstruktionsmerkmale bestimmene)Einfluss des Klimas auf die Verarbeitung und die technischen Kennwerte von Textilien beachtenf)Feuchtegehalt feststellen und Handelsmasse ermittelng)Feinheitsbe- und -umrechnungen sowie textile Flächenberechnungen durchführenh)Einfluss der Fasereigenschaften und -mischungen auf den Herstellungsprozess und das Fertigprodukt berücksichtigen10*)i)Veredlungsprozesse hinsichtlich iher Art und Auswirkung unterscheidenk)Gebrauchs- und Pflegeanforderungen von Textilien unterscheiden6Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 6 Nr. 6)a)Auftragsunterlagen prüfen, Auftragsziele und Arbeitsschritte festlegen4*)b)Werk- und Hilfsstoffe, Arbeitsmittel und -geräte auswählen und bereitstellenc)Arbeitsplatz nach ergonomischen Gesichtspunkten einrichtend)Prüfmethoden abstimmen, Terminvorgaben beachten4*)e)Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswertenf)Kommunikationstechniken anwenden, Sachverhalte darstellen, deutsche und englische Fachbegriffe verwendeng)Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und zur Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen7Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen (§ 6 Nr. 7)a)Informationsstrukturen nutzen, insbesondere Datenorganisation und -verwaltung sowie externe Datenbanken4b)Informationen auswählen, bewerten und einordnenc)Daten sichern und Vorschriften des Datenschutzes anwendend)Anwendungsprogramme unterscheiden und einsetzen28Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 6 Nr. 8)a)Ziele, Aufgaben, Bedeutung und Aufbau des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems beschreiben4*)b)Funktionstüchtigkeit der Prüfgeräte sicherstellenc)Messmittel justieren, verifizieren und kalibrieren, Korrekturmaßnahmen einleitend)Prüfverfahren und Prozessabläufe, fortwährend auf Einhaltung der Vorgaben kontrollieren, bei Abweichungen Systemeinstellungen korrigierene)Ursachen von Fehlern systematisch ermitteln, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen umsetzen4*)f)Qualitätsmanagement-Dokumentationen erstellen und anwendeng)Kundenanforderungen bei der Aufgabenerledigung einhalten, kundenorientiert handelnh)Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements zur kontinuierlichen Verbesserung im eigenen Arbeitsbereich anwenden9Anwenden und Anfertigen von technischen Dokumentationen (§ 6 Nr. 9)a)technische Unterlagen handhaben, insbesondere Bedienungsanleitungen, Prüfnormen, Prüfvorschriften, Merkblätter, Richtlinien und Arbeitsanweisungen4b)Skizzen und Zeichnungen anfertigen, insbesondere Bindungen und Legungen zeichnenc)technische Dokumentationen erstellen, insbesondere Prüfprotokolle und Zertifikate10d)fremdsprachige Dokumentationen handhaben, insbesondere Bedienungsanleitungen und Arbeitsanweisungene)Arbeitsabläufe beurteilen, Arbeitsergebnisse dokumentieren und darstellen10Identifizieren von Faserstoffen (§ 6 Nr. 10)a)Faserstoffe nach Anfärbemethoden unterscheiden8b)Faserstoffe mikroskopisch erkennen und bildlich darstellen, insbesondere Faserstrukturenc)Faserstoffe mittels chemischer und thermischer Verfahren identifizierend)Faserstoffmischungsanteile qualitativ und quantitativ bestimmen und bewertene)pH-Wert von Fasermaterial bestimmenf)Arten von Faserschädigungen erkennen und klassifizieren11Vorbereiten von Proben (§ 6 Nr. 11)a)Verfahren zur Probeentnahme und Probenvorbereitung unterscheiden7b)Proben entnehmen, insbesondere nach genormten Stichprobenplänenc)Proben kennzeichnen und vorbehandelnd)physikalische und chemische Einwirkungen auf Proben berücksichtigen12Anwenden von Prüfverfahren (§ 6 Nr. 12)a)Prüfverfahren festlegen12b)Einrichtungen und Arbeitsgeräte zum Einsatz vorbereiten und auf Funktionstüchtigkeit prüfenc)Prüfparameter einstellen, Prüfungen nach Anweisung durchführen, Kenndaten ermittelnd)Einflussgrößen auf das Mess- und Prüfergebnis berücksichtigen, insbesondere Prüfumgebung und Klimae)bei Störungen Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung einleitenf)Prüfungen unter Einhaltung der Prüfnormen durchführen, Kenndaten ermitteln1413Auswerten von Messergebnissen (§ 6 Nr. 13)a)arithmetisches Mittel von Mess- und Prüfreihen berechnen und auswerten7b)Prüfberichte erstellenc)Mess- und Prüfreihen berechnen, statistische Verfahren anwenden12d)bei Abweichungen Maßnahmen einleitene)Prüfergebnisse auswerten und interpretieren14Bestimmen der Merkmale von Faserstoffen, textilen Längen- und Flächengebilden (§ 6 Nr. 14)a)histologische Eigenschaften an Faserstoffen feststellen, insbesondere Länge und Feinheit8b)mechanisch-technologische Eigenschaften an Faserstoffen und textilen Längengebilden ermitteln, insbesondere Gleichmäßigkeit, Festigkeit und Dehnungc)thermisches Verhalten ermitteln, insbesondere Brennverhalten, Schrumpf und Schmelzpunktd)Anlagerungen und Faserbegleitstoffe feststellene)Konstruktionsmerkmale an textilen Längengebilden bestimmen, insbesondere längenbezogene Masse und Drehungf)mechanisch-technologische Eigenschaften an textilen Flächengebilden und Verbundstoffen ermitteln, insbesondere Festigkeit, Dehnung und Verschleiß8g)Ungleichmäßigkeit von textilen Längengebilden bestimmen, Fehlarten analysieren und klassifizieren15Umgehen mit Arbeitsstoffen (§ 6 Nr. 15)a)Lösemittel einsetzen, Lösungen herstellen, aufbewahren und entsorgen8b)Arbeitsstoffe nachweisenc)Flüssigkeiten prüfen, insbesondere Dichte und pH-Wertd)textilrelevante Basen, Säuren und Salze handhabene)Gemenge und Gemische herstellen, trennen, aufbewahren und entsorgenf)Chemikalien nachweisen, insbesondere Oxidations- und ReduktionsmittelA: Schwerpunkt TextiltechnikLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im1.-18. Monat19.-42. Monat123416Bestimmen der Merkmale von Werk- und Arbeitsstoffen (§ 6 Nr. 16)a)Verarbeitungskriterien und anwendungstechnisches Verhalten ermitteln14b)Funktionalität prüfenc)ökologische Anforderungen prüfen, insbesondere Humanverträglichkeit und Wiederverwertungd)Widerstandsfähigkeit gegenüber mechanischen Einflüssen prüfen, insbesondere Formveränderung, Durchlässigkeit gegenüber verschiedener Medien, Reibung sowie Knitter- oder Biegefestigkeit26e)Widerstandsfähigkeit gegenüber thermischen Einflüssen prüfen, insbesondere Brennverhaltenf)Widerstandsfähigkeit gegenüber chemischen Einflüssen prüfen, insbesondere Echtheitsprüfungen oder Beständigkeit gegenüber Lösemitteln, Säuren und Basen, Reduktions- und Oxidationsmittelng)Widerstandsfähigkeit gegenüber witterungsbedingten Einflüssen prüfen, insbesondere Licht und Nässeh)Widerstandsfähigkeit gegenüber biologischen Einflüssen prüfen, insbesondere Wassereinwirkung und Mikroorganismen, oder Widerstandsfähigkeit gegenüber elektrischen und elektromagnetischen Einflüssen prüfen, insbesondere elektrostatisches Verhalten und LeitfähigkeitB: Schwerpunkt TextilveredelungLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im1.-18. Monat19.-42. Monat123416Bestimmen der Merkmale von Werk- und Arbeitsstoffen (§ 6 Nr. 16)a)Wasseruntersuchungen durchführen, insbesondere bei Abwasser4b)Behandlungsflotten oder -pasten sowie Prozesswasser quantitativ bestimmen, insbesondere durch Gravimetrie und Volumetriec)Humanverträglichkeit und Wiederverwertung prüfend)produktspezifische Eigenschaften bestimmen, Textilhilfsmittel auswählen, Rezepturen erstellen und prüfen20e)Wirkungsweise von Textilhilfsmitteln prüfen, insbesondere Applikationseffektef)Textilhilfsmittel prüfen, insbesondere auf Wassergehalt und Ionogenitätg)Gebrauchsflotten oder -pasten auf anwendungsspezifische Wirksamkeit prüfenh)optische Messungen durchführeni)produktspezifische Eigenschaften bestimmen, Farbmittel substratbezogen auswählen und ansetzen, Eichfärbungen erstellen und prüfen16k)Wirksamkeit von Farbmitteln prüfen, insbesondere Echtheiten und Aufziehverhaltenl)Farbflotten oder -pasten auf anwendungsspezifische Wirksamkeit prüfenm)Rezepturen erstellen und prüfenn)Farbmessungen durchführen, insbesondere Farbmesszahlen ermitteln, Farbdifferenz feststellen, Remissionskurven beurteilenC: Schwerpunkt TextilchemieLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im1.-18. Monat19.-42. Monat123416Bestimmen der Merkmale von Werk- und Arbeitsstoffen (§ 6 Nr. 16)a)Wasseruntersuchung durchführen, insbesondere bei Abwasser6b)Behandlungsflotten oder -pasten sowie Prozesswasser quantitativ bestimmen, insbesondere durch Gravimetrie und Volumetriec)physikalische Größen messen und Stoffkonstanten bestimmend)Analyseverfahren anwenden, insbesondere Chromatografie, Spektroskopie, Rheologie, thermische und elektrochemische Analysen12e)produktspezifische Eigenschaften ermitteln, Konzentrationen bestimmen22f)anwendungsrelevante Eigenschaften feststellen, insbesondere Dosierfähigkeit, Verdünnungs- und Mischungsverhalteng)sicherheitsrelevante Eigenschaften ermitteln, insbesondere Zustandsänderungen und gefahrbedingte Komponentenh)anwendungsspezifische Wirksamkeit prüfen, insbesondere Prozessstabilität und Typkonformität der Verfahrensergebnissei)Humanverträglichkeit und Wiederverwertung prüfenk)echtheits- und farbmetrische Prüfungen durchführenl)Synthesen durchführenm)Applikationen und Beschichtungsstoffe nach Anforderungen prüfenn)umweltbezogene Arbeitstechniken anwenden, insbesondere Emissionen und Immissionen messen