TFG § 38 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens

Die auf den §§ 35 bis 37 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.

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