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TfV § 9 Ausstellung der Zusatzbescheinigung

Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung

(1) Der Unternehmer legt Verfahren für die Ausstellung oder Änderung der Zusatzbescheinigungen im Rahmen seines Sicherheitsmanagementsystems fest.

(2) Die Zusatzbescheinigung kann befristet oder unbefristet ausgestellt werden.

(3) Sofern ein Triebfahrzeugführer, dessen Triebfahrzeugführerschein im deutschen Führerscheinregister registriert ist, noch nicht das 20. Lebensjahr vollendet hat, darf ihm auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nur eine Zusatzbescheinigung nach Maßgabe des § 48 Absatz 7 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ausgestellt werden.

(4) Der Unternehmer hat die Zusatzbescheinigung unverzüglich zu ändern, wenn ihrem Inhaber nach einer Prüfung zusätzliche Befähigungen für bestimmte Fahrzeuge oder Infrastrukturen bestätigt oder infolge einer Überprüfung Befähigungen aberkannt worden sind.

(5) Der Unternehmer richtet ein internes Beschwerdeverfahren im Rahmen seines Sicherheitsmanagementsystems ein, in dem die Entscheidung über die Ausstellung, Änderung, Aussetzung oder Entziehung einer Zusatzbescheinigung überprüft werden kann. Nach Abschluss der Überprüfung kann sowohl der Triebfahrzeugführer als auch der Unternehmer bei der zuständigen Behörde beantragen, dass sie eine Schlichtungsempfehlung abgibt.

(6) Die Streckenkenntnis wird nicht in der Zusatzbescheinigung dokumentiert. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Triebfahrzeugführer die notwendigen Informationen zur Streckenkenntnis zu vermitteln. Er legt im Rahmen seines Sicherheitsmanagementsystems fest, wie die Streckenkenntnis erworben, dokumentiert und überwacht wird.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 3 C 12.23
22. Mai 2025
3 C 12.23 22. Mai 2025
Urteil vom Bundesarbeitsgericht - 2 AZR 134/23
20. Juni 2024
2 AZR 134/23 20. Juni 2024
Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 13 Sa 13/22
22. Dezember 2022
13 Sa 13/22 22. Dezember 2022
Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 226/21
13. Januar 2022
6 Sa 226/21 13. Januar 2022
Urteil vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (2. Kammer) - 2 Sa 651/20
7. August 2020
2 Sa 651/20 7. August 2020