ThermMAusbV § 3 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Verordnung über die Berufsausbildung zum Thermometermacher/zur Thermometermacherin

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Thermometerblasen und
2.
Thermometerjustieren
gewählt werden.

Referenzen

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