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ThUG § 1 Therapieunterbringung

Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter

(1) Steht auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass eine wegen einer Straftat der in § 66 Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuches genannten Art verurteilte Person deshalb nicht länger in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden kann, weil ein Verbot rückwirkender Verschärfungen im Recht der Sicherungsverwahrung zu berücksichtigen ist, kann das zuständige Gericht die Unterbringung dieser Person in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung anordnen, wenn

1.
sie an einer psychischen Störung leidet und eine Gesamtwürdigung ihrer Persönlichkeit, ihres Vorlebens und ihrer Lebensverhältnisse ergibt, dass sie infolge ihrer psychischen Störung mit hoher Wahrscheinlichkeit das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person erheblich beeinträchtigen wird, und
2.
die Unterbringung aus den in Nummer 1 genannten Gründen zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist.

(2) Absatz 1 ist unabhängig davon anzuwenden, ob die verurteilte Person sich noch im Vollzug der Sicherungsverwahrung befindet oder bereits entlassen wurde.

Referenzen

Zitiert von

Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 444/21
14. Februar 2025
2 BvR 444/21 14. Februar 2025
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 444/21, 2 BvR 533/23
14. Februar 2025
2 BvR 444/21, 2 BvR 533/23 14. Februar 2025
Beschluss vom Landgericht Marburg (7. . Strafvollstreckungskammer) - 7 StVK 107/23
4. Juni 2024
7 StVK 107/23 4. Juni 2024
Urteil vom Landgericht Paderborn - 01 Ks 53/16
23. November 2023
01 Ks 53/16 23. November 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 113/23
23. Mai 2023
3 Ws 113/23 23. Mai 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (3. Strafsenat) - 3 Ws 128/23
24. April 2023
3 Ws 128/23 24. April 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (7. Strafsenat) - 7 Ws 263/22, 7 Ws 292/22
23. März 2023
7 Ws 263/22, 7 Ws 292/22 23. März 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 304/20
19. Mai 2021
4 StR 304/20 19. Mai 2021
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 280/20
12. Januar 2021
4 StR 280/20 12. Januar 2021
Stattgebender Kammerbeschluss vom Unknown court (2. Senat 1. Kammer) - 2 BvR 1235/17
28. September 2020
2 BvR 1235/17 28. September 2020