THW-AbrV
Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Anforderung und Durchführung von Hilfeleistungen
- § 3 Abrechnung von Hilfeleistungen
- § 4 Bemessung der Ansprüche
- § 5 Vollständiger oder teilweiser Verzicht auf Auslagenerstattung
- § 6 Sonstige Regelungen
- § 7 Inkrafttreten
- Anlage (zu § 4 Absatz 3)
Versionen
- 1. Januar 1990 (ausgewählt)