Zusammenfassung der Merkmale, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen ist:
- 1.
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Bezeichnung des Mittels, - 2.
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Angaben zu den Bestandteilen nach Art und Menge und Angabe ihrer gebräuchlichen oder chemischen Bezeichnung, - 3.
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Angabe des zu verwendenden Untersuchungsmaterials und der Zieltierart, - 4.
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Angaben zur Anwendung, insbesondere zu den Anwendungsgebieten, - 5.
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Gegenanzeigen, - 6.
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Hinweise für die sachgerechte Anwendung, - 7.
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Hinweise für den sicheren Gebrauch, - 8.
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Datum des Verfalls, soweit erforderlich auch nach erstmaliger Öffnung des Behältnisses, - 9.
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Hinweise zur Aufbewahrung, - 10.
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Hinweise zur Beseitigung nicht verwendeter Mittel, - 11.
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Name oder Firma und Anschrift des Zulassungsinhabers, - 12.
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Zulassungsnummer, - 13.
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Datum der Erteilung der erstmaligen Zulassung oder der Verlängerung der Zulassung, - 14.
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Datum der Überarbeitung der Zusammenfassung der Merkmale des Mittels.