Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tiergesundheitsgesetz
Abschnitt 1AllgemeinesBegriffsbestimmungen§ 1Zuständige Behörden§ 2Abschnitt 2Herstellung von MittelnHerstellungserlaubnis§ 3Inhalt der Herstellungserlaubnis§ 4Sachkundige Personen§ 5Anzeigepflichten§ 6Ruhen der Erlaubnis§ 7Anforderungen an die Herstellung oder das Lagern von Mitteln§ 8Besondere Anforderungen an Betriebe, die Mittel unter Verwendung exotischer Tierseuchenerreger herstellen§ 9Besondere Vorschriften für die Tierhaltung§ 10Verwendung von Tieren zur Herstellung oder Prüfung von Mitteln§ 11Wartezeiten§ 12Farbstoffe§ 13Abfüllen der Charge§ 14Aufbewahrung von Proben abgefüllter Chargen§ 15Arzneibuch§ 16Reinigung und Desinfektion, Beseitigung von Abfällen§ 17Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis§ 18Prüfung des Betriebs§ 19Abschnitt 3Zulassung von MittelnZulassungsantrag§ 20Zusammenfassung der Merkmale des Mittels§ 21Zulassungsverfahren§ 22Zulassung§ 23Zulassung in sonstigen Fällen§ 24Erlöschen der Zulassung§ 25Verlängern der Zulassung§ 26Rücknahme, Widerruf oder Ruhen der Zulassung§ 27Pflichten des Zulassungsinhabers§ 28Änderung der Zulassung eines Mittels, das zur Anwendung am Tier bestimmt ist§ 29Änderung der Zulassung eines Mittels, das nicht zur Anwendung am Tier bestimmt ist§ 29aErfassen und Auswerten von Risiken§ 30Bekanntmachung, Veröffentlichung§ 31Abschnitt 4Staatliche ChargenprüfungDurchführung der staatlichen Chargenprüfung§ 32Umfang der staatlichen Chargenprüfung§ 33Rücknahme der Freigabe§ 34Abschnitt 5KennzeichnungKennzeichnung§ 35Packungsbeilage§ 36Abschnitt 6Großhandel und EinfuhrPflichten des Großhändlers§ 37Einfuhrerlaubnis§ 38Bescheinigung§ 39Abschnitt 7Abgabe und Anwendung von MittelnVertriebsweg, Nachweispflicht§ 40Abgabe durch Apotheken und zentrale Beschaffungsstellen, Verschreibungspflicht§ 41Abgabeverbote§ 42Anwendung von Mitteln§ 43Anwendung durch den Tierhalter§ 44Vorrätighalten von Mitteln§ 45Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten§ 46Abschnitt 8SchlussbestimmungenOrdnungswidrigkeiten§ 47Übergangsvorschriften§ 48Inkrafttreten, Außerkrafttreten§ 49