(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 1041;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Art, Verwendungszweck
Rechtsgrundlagen für Einfuhrverbote und -beschränkungen
1
2
I.
Tiere
1.
Huftiere
Artikel 11 Abs. 4 und Artikel 12 Abs. 4 der Richtlinie 2004/68/EG in der jeweils geltenden Fassung
2.
Geflügel
Artikel 29 der Richtlinie 90/539/EWG in der jeweils geltenden Fassung
3.
Fische
Artikel 24 der Richtlinie 91/67/EWG in der jeweils geltenden Fassung
4.
Tiere nach den Nummern 1 bis 3 sowie sonstige Tiere
Artikel 18 der Richtlinie 91/496/EWG in der jeweils geltenden Fassung
II.
Waren
1.
Embryonen von Rindern, die nach dem 31. Dezember 1990 aufbereitet worden sind
Artikel 15 der Richtlinie 89/556/EWG in der jeweils geltenden Fassung
2.
Samen von Rindern, der nach dem 31. Dezember 1989 aufbereitet worden ist
Artikel 16 der Richtlinie 88/407/EWG in der jeweils geltenden Fassung
3.
Samen von Schweinen, der nach dem 31. Dezember 1991 aufbereitet worden ist
Artikel 15 und 16 der Richtlinie 90/429/EWG in der jeweils geltenden Fassung
4.
Bruteier
Artikel 29 der Richtlinie 90/539/EWG in der jeweils geltenden Fassung
5.
Eier und Sperma von Fischen
Artikel 24 der Richtlinie 91/67/EWG in der jeweils geltenden Fassung
6.
Erzeugnisse nach den Nummern 1 bis 6, sonstige Waren tierischer Herkunft und Gegenstände, die Träger von Ansteckungsstoff sein können
Artikel 22 der Richtlinie 97/78/EG in der jeweils geltenden Fassung