TierSeuchSchBMV Anlage 9a (zu § 22 Abs. 2, §§ 23a, 26 und 27 Abs. 4)

Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 1039
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Art, Verwendungszweck Rechtsgrundlage zur Auflistung von Drittländern 1 2 1. Heu, Stroh Artikel 19 der Richtlinie 97/78/EG in der jeweils geltenden Fassung

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