Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen, - 6.
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Gestalten und Konstruieren von Erzeugnissen, - 7.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, - 8.
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Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen, - 9.
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Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen sowie von Halbzeugen, - 10.
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Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Anlagen und Vorrichtungen, - 11.
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Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu Erzeugnissen, - 12.
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Behandeln und Veredeln von Oberflächen, - 13.
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Durchführen von Holzschutzmaßnahmen, - 14.
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Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten, - 15.
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Instandhalten von Erzeugnissen, - 16.
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Kundenorientierung und Serviceleistungen, - 17.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.