Die Bundesnetzagentur erhebt zu den gegen ihre Entscheidungen eingelegten Rechtsbehelfen die folgenden Informationen:
- 1.
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die Anzahl und den allgemeinen Inhalt der eingelegten Rechtsbehelfe, - 2.
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die Dauer der Verfahren und - 3.
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die Anzahl der Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz.