Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen jährlichen Überblick über ihre Verwaltungskosten und die insgesamt eingenommenen Abgaben. Soweit erforderlich werden Gebühren und Beitragssätze in den betroffenen Verordnungen für die Zukunft angepasst.
TKG 2004 § 147 Mitteilung der Bundesnetzagentur
Telekommunikationsgesetz
Referenzen
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