Anrufe bei (00)800er-Rufnummern müssen für den Anrufer unentgeltlich sein. Die Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme eines Endgerätes bleibt unbenommen.
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TKG 2021 § 121 Internationaler entgeltfreier Telefondienst
Telekommunikationsgesetz
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 1595/21
21. Januar 2022
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1 L 1595/21 | 21. Januar 2022 |