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TKG 2021 § 121 Internationaler entgeltfreier Telefondienst

Telekommunikationsgesetz

Anrufe bei (00)800er-Rufnummern müssen für den Anrufer unentgeltlich sein. Die Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme eines Endgerätes bleibt unbenommen.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 1595/21
21. Januar 2022
1 L 1595/21 21. Januar 2022