Die Bundesnetzagentur kann bis zur endgültigen Entscheidung vorläufige Anordnungen treffen.
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TKG 2021 § 207 Vorläufige Anordnungen
Telekommunikationsgesetz
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 58/23
14. März 2023
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1 L 58/23 | 14. März 2023 |