Gesetz über die Spende, Entnahme und
Übertragung von Organen und Geweben
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes§ 1aBegriffsbestimmungen§ 2Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespenderegister, Organ- und Gewebespendeausweis
Abschnitt 2
Entnahme von Organen
und Geweben bei toten Spendern
§ 3Entnahme mit Einwilligung des Spenders§ 4Entnahme mit Zustimmung anderer Personen§ 4aEntnahme bei toten Embryonen und Föten§ 5Nachweisverfahren§ 6Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders§ 7Datenerhebung und -verwendung; Auskunftspflicht
Abschnitt 3
Entnahme von Organen
und Geweben bei lebenden Spendern
§ 8Entnahme von Organen und Geweben§ 8aEntnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen§ 8bEntnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen§ 8cEntnahme von Organen und Geweben zur Rückübertragung
Abschnitt 3a
Gewebeeinrichtungen,
Untersuchungslabore, Register
§ 8dBesondere Pflichten der Gewebeeinrichtungen§ 8eUntersuchungslabore§ 8f(weggefallen)
Abschnitt 4
Entnahme, Vermittlung und
Übertragung von Organen, Zusammenarbeit
bei der Entnahme von Organen und Geweben
§ 9Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende§ 9aEntnahmekrankenhäuser§ 9bTransplantationsbeauftragte§ 10Transplantationszentren§ 10aOrgan- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport§ 11Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle§ 12Organvermittlung, Vermittlungsstelle
Abschnitt 5
Meldungen, Dokumentation,
Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
§ 13Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen§ 13aDokumentation übertragener Gewebe durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung§ 13bMeldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben§ 13cRückverfolgungsverfahren bei Geweben§ 14Datenschutz§ 15Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
Abschnitt 5a
Transplantationsregister
§ 15aZweck des Transplantationsregisters§ 15bTransplantationsregisterstelle§ 15cVertrauensstelle§ 15dFachbeirat§ 15eDatenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle§ 15fDatenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle§ 15gDatenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch§ 15hAufbewahrungs- und Löschungsfristen§ 15iVerordnungsermächtigungen
Abschnitt 5b
Richtlinien zum Stand
der Erkenntnisse der medizinischen
Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
§ 16Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei Organen§ 16aVerordnungsermächtigung§ 16bRichtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren Übertragung
Abschnitt 6
Verbotsvorschriften
§ 17Verbot des Organ- und Gewebehandels
Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 18Organ- und Gewebehandel§ 19Weitere Strafvorschriften§ 20Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8
Schlussvorschriften
§ 21Zuständige Bundesoberbehörde§ 22Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen§ 23Bundeswehr§ 24Änderung des Strafgesetzbuches§ 25Übergangsregelungen§ 26Inkrafttreten, Außerkrafttreten