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TTDSG Inhaltsübersicht
Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten
Teil 1Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich des Gesetzes§ 2Begriffsbestimmungen
Teil 2Datenschutz und Schutz der Privatsphäre in der TelekommunikationKapitel 1Vertraulichkeit der Kommunikation
§ 3Vertraulichkeit der Kommunikation – Fernmeldegeheimnis§ 4Rechte des Erben des Endnutzers und anderer berechtigter Personen§ 5Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Funkanlagen§ 6Nachrichtenübermittlung mit Zwischenspeicherung§ 7Verlangen eines amtlichen Ausweises§ 8Missbrauch von Telekommunikationsanlagen
Kapitel 2Verkehrsdaten, Standortdaten
§ 9Verarbeitung von Verkehrsdaten§ 10Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung§ 11Einzelverbindungsnachweis§ 12Störungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten§ 13Standortdaten
Kapitel 3Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
§ 14Mitteilen ankommender Verbindungen§ 15Rufnummernanzeige und -unterdrückung§ 16Automatische Anrufweiterschaltung
Kapitel 4Endnutzerverzeichnisse, Bereitstellen von Endnutzerdaten
§ 17Endnutzerverzeichnisse§ 18Bereitstellen von Endnutzerdaten
Teil 3Datenschutz bei digitalen Diensten, EndeinrichtungenKapitel 1Technische und organisatorische Vorkehrungen, Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung
§ 19Technische und organisatorische Vorkehrungen§ 20Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger§ 21Bestandsdaten§ 22Auskunftsverfahren bei Bestandsdaten§ 23Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten§ 24Auskunftsverfahren bei Nutzungsdaten
Kapitel 2Endeinrichtungen
§ 25Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen§ 26Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen
Teil 4Straf- und Bußgeldvorschriften und Aufsicht
§ 27Strafvorschriften§ 28Bußgeldvorschriften§ 29Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit§ 30Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur