TÜPrKostO1992GebVAnpV § 2

Verordnung zur Anpassung des Gebührenverzeichnisses der Kostenverordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von