(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
-
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
-
Ökologische Zusammenhänge; Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz, - 6.
-
Betriebliche Abläufe und Organisation; wirtschaftliche Zusammenhänge, - 6.1
-
Planen, Kontrollieren und Beurteilen von Arbeitsabläufen und Produktion, - 6.2
-
Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen, - 6.3
-
Kommunikation und Information, - 7.
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Qualitätssichernde Maßnahmen, - 8.
-
Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen, - 9.
-
Tierschutz, - 10.
-
Tierproduktion, - 10.1
-
Tierzucht, - 10.2
-
Tierhaltung, - 10.3
-
Fütterung, - 10.4
-
Tiergesundheit und Tierhygiene, - 10.5
-
Nutzung von Tieren und Gewinnung spezifischer Produkte.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Rinderhaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
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Kälber- und Jungrinderaufzucht, - 2.
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Rinderhaltung, - 3.
-
Reproduktion, - 4.
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Produktion von Milch, Zucht- und Schlachttieren, - 5.
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Weidewirtschaft, Futtergewinnung.
(3) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Schweinehaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
-
Reproduktion, - 2.
-
Sauenhaltung, - 3.
-
Ferkelaufzucht und Schweinemast, - 4.
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Vermarktung, - 5.
-
Technische Systeme der Schweinehaltung, - 6.
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Verwertung und Entsorgung von Rückständen.
(4) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Geflügelhaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
-
Haltung und Herdenmanagement, - 2.
-
Fütterung, - 3.
-
Produktgewinnung und Vermarktung, - 4.
-
Reproduktion, Vermehrung, Brut, - 5.
-
Verwertung und Entsorgung von Rückständen.
(5) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Schäferei sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
-
Schafhaltung, - 2.
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Ablammung und Aufzucht, - 3.
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Produktion von Wolle, Milch und Fleisch, - 4.
-
Hütetechnik, - 5.
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Weidewirtschaft, Futtergewinnung, - 6.
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Naturschutz und Landschaftspflege.
(6) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Imkerei sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
-
Völkerführung und Bienengesundheit, - 2.
-
Bienenwanderung, - 3.
-
Bienenweide, Bestäubung und Naturschutz, - 4.
-
Bienenprodukte gewinnen und vermarkten, - 5.
-
Königinnenzucht, - 6.
-
Betriebsmittel zur Bienenhaltung.