Auf Grund des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) verordnet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
TWirtAusbV 2005 Eingangsformel
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.