UAGZVV
Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz
- § 1 Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter
- § 1a Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter für ein Drittland
- § 2 Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation
- § 2a Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation für ein Drittland
- § 3 Antrag auf Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung
- § 4 Prüfungsausschuss
- § 5 Mündliche Prüfung
- § 5a Fachgespräch
- § 6 Entscheidung
- § 7 Rücktritt von der mündlichen Prüfung
- § 8 Wiederholung des Zulassungsverfahrens
- § 9 Mündliche Prüfung in Verfahren zur Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung
- § 10 Erteilung von Zulassung und Fachkenntnisbescheinigung in besonderen Fällen
- § 11
- Anhang (zu § 5 Abs. 3)
Standangaben
- Neugefasst durch Bek. v. 12.9.2002 I 3654; (Neuf)
- zuletzt geändert durch Art. 65 G v. 29.3.2017 I 626 (Stand)
Versionen
- 29. März 2017 (ausgewählt)