Der Ausbildungsberuf Uhrmacher/Uhrmacherin wird
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
UhrmAusbV 2001 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin
Referenzen
- § 25 2x (nicht zugeordnet)
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.