Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse, - 6.
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betriebliche und technische Kommunikation, - 7.
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Qualitätsmanagement, - 8.
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Prüfen, Anreißen und Messen, - 9.
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Warten von Betriebsmitteln, - 10.
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Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen, - 11.
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Wärmebehandlung und Werkstoffprüfung, - 12.
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manuelles und maschinelles Spanen: - 12.1
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manuelles Spanen, - 12.2
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Programmieren und Handhaben von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen oder Spanen mit konventionellen Werkzeugmaschinen, - 13.
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Fügen, - 14.
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Behandeln und Schützen von Oberflächen, - 15.
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Messen und Prüfen elektrischer Größen, - 16.
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Instandhalten von mechanischen und elektronischen Uhren, Uhrenanlagen und deren Komponenten, - 17.
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Montieren und Demontieren, - 18.
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Kundenservice und -beratung, - 19.
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Beschaffung, Lagerung und Verkauf, - 20.
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Kostenrechnung und Kalkulation, - 21.
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Instandhalten von industriell gefertigtem Schmuck.