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UhÜbkG Art 1

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht

Dem in Den Haag am 26. August 1959 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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