Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

UmstBauSparkV § 21

Verordnung über die Umstellungsrechnung der Bausparkassen aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens

-

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von