Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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betriebswirtschaftliche Prozesse, Arbeitsorganisation, - 6.
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Information und Dokumentation, qualitätssichernde Maßnahmen, - 7.
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Umweltschutztechnik, ökologische Kreisläufe und Hygiene, - 8.
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Grundlagen der Maschinen- und Verfahrenstechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, - 9.
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Umgang mit elektrischen Gefahren, - 10.
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Anwenden naturwissenschaftlicher Grundlagen, - 11.
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Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsstoffe, Werkstoffbearbeitung, - 12.
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Lagerhaltung, Arbeitsgeräte und Einrichtungen, - 13.
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Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen, - 14.
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Betrieb und Unterhalt von Entwässerungssystemen, - 15.
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Indirekteinleiterüberwachung, - 16.
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Betrieb und Unterhalt von Abwasserbehandlungsanlagen, - 17.
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Klärschlammbehandlung und Verwertung von Abfällen aus Abwasseranlagen, - 18.
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Probenahme und Untersuchung von Abwasser und Schlamm, - 19.
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Dokumentation, Qualitäts- und Umweltmanagement, - 20.
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elektrische Anlagen in der Abwassertechnik, - 21.
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Rechtsvorschriften und technische Regelwerke, - 22.
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Vertiefungsphase Kanalbetrieb oder Kläranlagenbetrieb.