Ein Ausgliederungsbericht ist für die Körperschaft oder den Zusammenschluß nicht erforderlich. Das Organisationsrecht der Körperschaft oder des Zusammenschlusses bestimmt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausgliederungsbeschluß erforderlich ist.
UmwG 1995 § 169 Ausgliederungsbericht, Ausgliederungsbeschluß
Umwandlungsgesetz
Referenzen
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